unlautere Werbung

Inhaltsverzeichnis

Gemäss Art. 2 UWG ist es verboten unlautere Werbung zu betreiben!

Schweizerische Lauterkeitskommission

Bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission 1 können Verstösse via Beschwerdeverfahren geklärt werden.

Dem SECO2 können Verstösse nur gemeldet werden.

bisherige Verfahren

FallnummerVerteilerAuftraggeberBemerkung
110/17Die Post--
164/17Die Post--
179/17Die Post--
180/17 neu: 121/24Die PostGewerbeverband Kanto Zug 3 4Hauptsponsoren: WWZ und Zuger Kantonalbank
173/18Die PostBiosphäre Entlebuch-
174/18Die PostBarni-Post-
182/18--schneeball-artiges System
183/18---
184/18-Restaurant - the StationMassnahme erwirkt!!!
186/18-Auktionshaus Rheintal-
212/19-HEAD CASE - individual hair care-
213/19---
214/19-Swiss Gourmet Kurier-
215/19-von Poll - Real Estate 5-
217/19flyerplus Kern--
221/19-audisana-
119/21-Hello World-
120/21-Global TransportMassnahme erwirkt!!!
163/20Die Post--
171/20QuickmailMigros-
191/21-Zuger Food Point6-
213/21-Hong Kong Dragon-
108/22-Guttenberger/Rathaus EdeltrödelMassnahme erwirkt!!!
132/22-Prime Center Zug, Apparative Kosmetik-
150/22-Idea Finanz AG [^fnIdeaFinanz1][^fnIdeaFinanzRekurs]Massnahme erwirkt!!!
181/22-Jousef Car Connection-
197/22FlyerGo, Company Media GmbH 7Arzt8-
118/23-Flexpoint-
123/23-D&S Reinigung-
131/23-Food Star-
188/23Die PostZug Tourismus 9-
205/23Die PostSBB-

Beschwerdeverfahren

Die Beschwerde kann online oder schriftlich, samt beanstandetem Material, eingereicht werden. Für Privatpersonen wird eine Gebühr von CHF 50.– erhoben.

Bei einem Verstoss gegen “Stopp-keine Werbung”-Kleber am Briefkasten ist die Sachlage einfach:

Beanstandeter Inhalt des Werbemittels: Missachtung “Stopp–keine Werbung”-Kleber.

Begründung: Gemäss Ihren Grundsätzen, Punkt C.4 GS-SLK, und dem Art. 2 UWG ist es nicht erlaubt, unadressierte kommerzielle Werbung zu verteilen, wenn die kontaktierte Person mittels Kleber «Stopp – keine Werbung» oder vergleichbarer Beschriftung am Briefkasten erklärt hat, keine unadressierte kommerzielle Kommunikation erhalten zu wollen.

Bebilderung


  1. Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist ein Selbstregulierungsorgan der Werbebranche. Sie kann Empfehlungen aussprechen, es handelt sich dabei aber nicht um staatlich durchsetzbare Urteile. ↩︎

  2. Das SECO hat im Rahmen des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Klagerecht, wenn es zum Schutz des öffentlichen Interesses als nötig erachtet wird (siehe Art. 10 Abs. 3 UWG). Beim SECO eingehende Beschwerden werden registriert. Bei einer grösseren Anzahl von Beschwerden gegen den gleichen Anbieter bzw. wenn Kollektivinteressen verletzt sind, ergreift das SECO die ihm notwendig erscheinenden Massnahmen. Das SECO kann Strafantrag stellen oder Zivilklage erheben. Letztlich beurteilt aber das zuständige Gericht, ob ein Verstoss gegen das UWG vorliegt oder nicht. Siehe auch «Klagerecht des Bundes» unter Grundlagen (admin.ch). ↩︎

  3. WWZ und der Zuger Gewerbeverband für aggressive Werbung gerügt (20.02.2018)  ↩︎

  4. Unlautere Werbung: WWZ und Gewerbeverband verteilen ihr Magazin weiterhin (13.03.2018)  ↩︎

  5. Wegen mehrfacher Betriebsübergabe in den letzten Jahren, wurde diesmal noch kein Massnahme durch die “Schweizerische Lauterkeitskommission” ausgesprochen… ↩︎

  6. Vertreten durch MalDen Treuhand GmbH, Lettenstrasse 9, 6343 Rotkreuz, 041/553 70 70, MalDen↩︎

  7. Weitere Infos im Schweizerischen Handelsregisterblatt SHAB↩︎

  8. Allgemein gilt für Medizinalpersonen, dass diese nur Werbung machen dürfen, die objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist (Art. 40 Bst. d Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe [Medizinalberufegesetz, MedBG; SR 811.11]). ↩︎

  9. Zug Tourismus: “Das Destinationsmagazin #inlovewithzug wurde per PromoPost offiziell Versand an alle Haushalte in Zug verschickt. Die Post hat das Magazin geprüft und dabei handelt es sich nicht um eine reine Werbebroschüre. Das Magazin wurde als relevant für die Zuger Bevölkerung eingestuft und verfolgt auch den Ansatz der Inklusion von Einheimischen und Touristen.” ↩︎