unlautere Werbung
Gemäss Art. 2 UWG ist es verboten unlautere Werbung zu betreiben!
Schweizerische Lauterkeitskommission
Bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission1 können Verstösse via Beschwerdeverfahren geklärt werden.
Dem SECO2 können Verstösse nur gemeldet werden.
bisherige Verfahren
Fallnummer | Verteiler | Auftraggeber | Bemerkung |
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110/17 | Die Post | - | - |
164/17 | Die Post | - | - |
179/17 | Die Post | - | - |
180/17 | Die Post | - | - |
173/18 | Die Post | Biosphäre Entlebuch | - |
174/18 | Die Post | Barni-Post | - |
182/18 | - | - | schneeball-artiges System |
183/18 | - | - | - |
184/18 | - | Restaurant - the Station | Massnahme erwirkt!!! |
186/18 | - | Auktionshaus Rheintal | - |
212/19 | - | HEAD CASE - individual hair care | - |
213/19 | - | - | - |
214/19 | - | Swiss Gourmet Kurier | - |
215/19 | - | von Poll - Real Estate3 | - |
217/19 | flyerplus Kern | - | - |
221/19 | - | audisana | - |
119/21 | - | Hello World | - |
120/21 | - | Global Transport | Massnahme erwirkt!!! |
163/20 | Die Post | - | - |
171/20 | Quickmail | Migros | - |
191/21 | - | Zuger Food Point4 | - |
213/21 | - | Hong Kong Dragon | - |
108/22 | - | Guttenberger/Rathaus Edeltrödel | Massnahme erwirkt!!! |
132/22 | - | Prime Center Zug, Apparative Kosmetik | - |
150/22 | - | Idea Finanz AG | SECO informiert5 |
181/22 | - | Jousef Car Connection | - |
197/22 | FlyerGo, Company Media GmbH6 | Arzt7 | - |
118/23 | - | Flexpoint | - |
123/23 | - | D&S Reinigung | - |
Beschwerdeverfahren
Die Beschwerde kann online oder schriftlich, samt beanstandetem Material, eingereicht werden. Für Privatpersonen wird eine Gebühr von CHF 50.– erhoben.
Bei einem Verstoss gegen “Stopp-keine Werbung”-Kleber am Briefkasten ist die Sachlage einfach:
Beanstandeter Inhalt des Werbemittels: Missachtung “Stopp–keine Werbung”-Kleber.
Begründung: Gemäss Ihren Grundsätzen, Punkt C.4 GS-SLK, und dem Art. 2 UWG ist es nicht erlaubt, unadressierte kommerzielle Werbung zu verteilen, wenn die kontaktierte Person mittels Kleber «Stopp – keine Werbung» oder vergleichbarer Beschriftung am Briefkasten erklärt hat, keine unadressierte kommerzielle Kommunikation erhalten zu wollen.
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Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist ein Selbstregulierungsorgan der Werbebranche. Sie kann Empfehlungen aussprechen, es handelt sich dabei aber nicht um staatlich durchsetzbare Urteile. ↩︎
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Das SECO hat im Rahmen des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Klagerecht, wenn es zum Schutz des öffentlichen Interesses als nötig erachtet wird (siehe Art. 10 Abs. 3 UWG). Beim SECO eingehende Beschwerden werden registriert. Bei einer grösseren Anzahl von Beschwerden gegen den gleichen Anbieter bzw. wenn Kollektivinteressen verletzt sind, ergreift das SECO die ihm notwendig erscheinenden Massnahmen. Das SECO kann Strafantrag stellen oder Zivilklage erheben. Letztlich beurteilt aber das zuständige Gericht, ob ein Verstoss gegen das UWG vorliegt oder nicht. Siehe auch «Klagerecht des Bundes» unter Grundlagen (admin.ch). ↩︎
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Wegen mehrfacher Betriebsübergabe in den letzten Jahren, wurde diesmal noch kein Massnahme durch die “Schweizerische Lauterkeitskommission” ausgesprochen… ↩︎
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Vertreten durch MalDen Treuhand GmbH, Lettenstrasse 9, 6343 Rotkreuz, 041/553 70 70, MalDen. ↩︎
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Beschwerden registrieren wir [SECO] in unserer Datenbank. Bei einer grösseren Anzahl von Beschwerden gegen den gleichen Anbieter bzw. wenn Kollektivinteressen verletzt sind, ergreifen wir die uns notwendig erscheinenden Massnahmen. ↩︎
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Weitere Infos im Schweizerischen Handelsregisterblatt SHAB. ↩︎
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Allgemein gilt für Medizinalpersonen, dass diese nur Werbung machen dürfen, die objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist (Art. 40 Bst. d Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe [Medizinalberufegesetz, MedBG; SR 811.11]). ↩︎