Festhalte-Möglichkeiten im ÖV
Für Busse ist vorgegeben, dass genügend Festhalte-Möglichkeiten vorhanden sein müssen.
Bei der Fahrzeugabnahme durch das BAV1 wird unter anderem die Anzahl und Ausführung der Festhalte-Möglichkeit geprüft.
Ein explizites Verbot für Werbeflyer23 gibt es nicht.
Es liegt in der Verantwortung der Transportunternehmung4 ein mögliches Risiko für die Reisenden zu beurteilen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wirbt mit kleinen Videoclips5 für die sichere Benutzung des ÖVs.
Meines Erachtens haben Flyers nichts an den Festhalte-Möglichkeiten verloren. Sie stören nur und gefährden die Sicherheit der Reisenden.